Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitgeber
Arbeitgeber,natürl. oder jurist. Person, die einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt. Gesetzl. Vertreter jurist. Personen, z. B. die Vorstandsmitglieder von AG und die Geschäftsführer von GmbH, üben die Funktion von A. aus, sind aber aufgrund ihrer Anstellung Arbeitnehmer der jurist. Person. Entsprechendes gilt für leitende Angestellte. Im Rahmen u. a. des Betriebsverfassungs- und des Kündigungsschutz-Ges. gelten diese jedoch nicht als Arbeitnehmer.
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