Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeiter
Arbeiter,1) allg.: jeder (körperlich oder geistig) arbeitende Mensch; i. e. S. jedoch die Lohn-A., die ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber gegen Entgelt zur Verfügung stellen und insbes. ausführende, oft überwiegend körperl. Arbeit verrichten. Die Wirtschaftsstatistik zählt die A. zu den unselbstständig oder abhängig Beschäftigten; arbeitsrechtlich gehören die A. mit den Angestellten zu den Arbeitnehmern. Eine genaue Abgrenzung gegenüber den Angestellten ist v. a. auf Facharbeiterniveau vielfach nicht mehr möglich, weil die früheren Unterschiede (vorwiegend körperl. Arbeit, Zahlung von Wochen- oder Stundenlohn u. a.) oft nicht mehr zutreffen.
Nach berufl. Vorbildung und Qualifikation unterteilt man A. in ungelernte A. (Hilfs-A.), die für die auszuübende Tätigkeit in wenigen Tagen oder Stunden angelernt werden können, in angelernte A., deren Anlernzeit mindestens drei Monate umfasst, sowie in gelernte A. oder Fach-A., die eine geregelte Berufsausbildung absolviert haben oder eine entsprechende Qualifikation durch mehrjährige Berufstätigkeit erlangt haben.
2) Zoologie: in Insektenstaaten Tiere (meist Weibchen, bei Termiten auch Männchen), deren Keimdrüsen verkümmert sind und die für Nestbau, Brutpflege, Nahrungsbeschaffung sowie für Verteidigung sorgen.
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