Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Apotheker
Apothekerder, durch Approbation zur Leitung einer Apotheke befähigte Person (Pharmazeut). Aufgabe des A. ist die Prüfung, Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln nach ärztl. Rezept oder im Handverkauf. Die Befähigung zum Herstellungs- oder Kontrollleiter der pharmazeut. Ind. wird in Arzneimittelbetrieben durch zusätzliche 2-jährige Erfahrung erlangt. In der Approbationsordnung für A. vom 19. 7. 1989 ist eine Gesamtausbildungszeit von vier Jahren zuzüglich Famulatur von acht Wochen und Praktikum von zwölf Monaten festgelegt.
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