Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Apotheke
Apotheke[grch. »Lager«, »Speicher«] die, Gewerbebetrieb für Zubereitung und Verkauf von Arzneimitteln nach ärztl. Vorschrift (Rezept) und für fertige Arzneimittel (der Pharmaindustrie), die vom Arzt verordnet wurden. Eine Voll.-A. besteht in der Regel aus Offizin (Verkaufsraum und Rezeptur), zwei Vorratsräumen, Laboratorium und Nachtdienstzimmer. Das A.-Wesen ist durch das - mehrfach (zuletzt 1987) geänderte - Gesetz vom 20. 8. 1960 bundeseinheitlich geregelt. In Österreich werden nach dem A.-Ges. vom 18. 12. 1906 Konzessionen verliehen; in der Schweiz ist das A.-Wesen kantonal geregelt.
Apotheke[grch. »Lager«, »Speicher«] die, Gewerbebetrieb für Zubereitung und Verkauf von Arzneimitteln nach ärztl. Vorschrift (Rezept) und für fertige Arzneimittel (der Pharmaindustrie), die vom Arzt verordnet wurden. Eine Voll.-A. besteht in der Regel aus Offizin (Verkaufsraum und Rezeptur), zwei Vorratsräumen, Laboratorium und Nachtdienstzimmer. Das A.-Wesen ist durch das - mehrfach (zuletzt 1987) geänderte - Gesetz vom 20. 8. 1960 bundeseinheitlich geregelt. In Österreich werden nach dem A.-Ges. vom 18. 12. 1906 Konzessionen verliehen; in der Schweiz ist das A.-Wesen kantonal geregelt.