Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Apartheid
Apạrtheid[afrikaans »Trennung«] die, in der Rep. Südafrika die bes. von den Buren, politisch von der Nationalen Partei getragene Politik der Rassentrennung (1948-94) zw. weißer und nichtweißer (Bantu, Mischlinge, Asiaten) Bevölkerung, die die Vorherrschaft der Weißen und die »gesonderte Entwicklung« der versch. ethn. Bevölkerungsteile sichern sollte. 1950 wurde jeder Südafrikaner durch Gesetz einer Rasse zugeordnet (Population Registration Act) und einem bestimmten Wohngebiet zugewiesen; die Weißen besaßen alle polit., sozialen und kulturellen Privilegien. In öffentl. Einrichtungen herrschte strikte Rassentrennung (»kleine A.«). Zur räuml. Segregation der Bantubevölkerung entstanden v. a. im Bereich der großen Städte Townships und auf Gesamtstaatsebene »Bantuheimatländer« (Homelands, »große A.«). Der Kampf gegen das A.-System wurde v. a. getragen vom African National Congress (ANC, 1960-90 verboten). Staatspräs. F. W. de Klerk (1989-94) leitete eine vorsichtige Abkehr von der A. ein. 1990 begannen Gespräche zw. Reg. und ANC (unter ihrem Führer N. Mandela) über den Abbau des A.-Systems (Rep. Südafrika). So wurde u. a. 1990 die gesetzlich fixierte Trennung von Weißen und Nichtweißen in öffentl. Einrichtungen, 1991 die Rassentrennung in Wohngebieten aufgehoben. Kontroverse Auffassungen der versch. Organisationen der Schwarzen (v. a. ANC, Inkatha und Pan African Congress) über den Weg zur Beseitigung der A. führten z. T. zu blutigen Auseinandersetzungen. Bei einem Referendum der weißen Bev. im März 1992 entschied sich die Mehrheit für die endgültige Abschaffung der A. Mit dem In-Kraft-Treten der zw. der Reg. de Klerk und bes. dem ANC ausgehandelten Übergangsverfassung im April 1994 wurde die A.-Gesetzgebung endgültig außer Kraft gesetzt.
▣ Literatur:
Sparks, A.: Morgen ist ein anderes Land. Südafrikas geheime Revolution. A. d. Engl. Berlin 1995.
Apạrtheid[afrikaans »Trennung«] die, in der Rep. Südafrika die bes. von den Buren, politisch von der Nationalen Partei getragene Politik der Rassentrennung (1948-94) zw. weißer und nichtweißer (Bantu, Mischlinge, Asiaten) Bevölkerung, die die Vorherrschaft der Weißen und die »gesonderte Entwicklung« der versch. ethn. Bevölkerungsteile sichern sollte. 1950 wurde jeder Südafrikaner durch Gesetz einer Rasse zugeordnet (Population Registration Act) und einem bestimmten Wohngebiet zugewiesen; die Weißen besaßen alle polit., sozialen und kulturellen Privilegien. In öffentl. Einrichtungen herrschte strikte Rassentrennung (»kleine A.«). Zur räuml. Segregation der Bantubevölkerung entstanden v. a. im Bereich der großen Städte Townships und auf Gesamtstaatsebene »Bantuheimatländer« (Homelands, »große A.«). Der Kampf gegen das A.-System wurde v. a. getragen vom African National Congress (ANC, 1960-90 verboten). Staatspräs. F. W. de Klerk (1989-94) leitete eine vorsichtige Abkehr von der A. ein. 1990 begannen Gespräche zw. Reg. und ANC (unter ihrem Führer N. Mandela) über den Abbau des A.-Systems (Rep. Südafrika). So wurde u. a. 1990 die gesetzlich fixierte Trennung von Weißen und Nichtweißen in öffentl. Einrichtungen, 1991 die Rassentrennung in Wohngebieten aufgehoben. Kontroverse Auffassungen der versch. Organisationen der Schwarzen (v. a. ANC, Inkatha und Pan African Congress) über den Weg zur Beseitigung der A. führten z. T. zu blutigen Auseinandersetzungen. Bei einem Referendum der weißen Bev. im März 1992 entschied sich die Mehrheit für die endgültige Abschaffung der A. Mit dem In-Kraft-Treten der zw. der Reg. de Klerk und bes. dem ANC ausgehandelten Übergangsverfassung im April 1994 wurde die A.-Gesetzgebung endgültig außer Kraft gesetzt.
▣ Literatur:
Sparks, A.: Morgen ist ein anderes Land. Südafrikas geheime Revolution. A. d. Engl. Berlin 1995.