Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anzeigepflicht
Anzeigepflicht,1) Recht: allg. die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, Behörden, Vertragspartnern oder sonstigen Dritten bestimmte Tatsachen zur Kenntnis zu bringen (v. a. im Gewerbe-, Steuer- und Arbeitsrecht); im Strafrecht die Pflicht zur Anzeige bestimmter Verbrechen. Gemäß § 138 StGB ist die unterlassene Anzeige z. B. bei Hochverrat, Landesverrat, Geld- und Wertpapierfälschung, Mord, Totschlag, Menschenhandel strafbar, wenn glaubhafte Kenntnis von dem Vorhaben oder Beginn der Tat besteht und solange die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann. (Meldepflicht)
2) Versicherung: Der Versicherungsnehmer unterliegt mehrfach der A. Bei Vertragsabschluss muss er dem Versicherer alle gefahrerhebl. Umstände, während der Laufzeit jede Gefahrerhöhung, schließlich bei Eintritt des Versicherungsfalles diesen Eintritt anzeigen.
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