Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anwartschaft
Anwartschaft,im Zivilrecht die rechtlich begründete, aber unsichere Aussicht auf einen zukünftigen Rechtserwerb; als A.-Recht (kann nicht mehr gegen den Willen des Inhabers entzogen werden) bedeutsam v. a. im Sachen- und Grundstücksrecht.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Anwartschaft