Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anwaltszwang
Anwaltszwang,der gesetzl. Zwang, sich in einem Zivilprozess vor den Landgerichten und den höheren Gerichten durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen (Anwaltsprozess, § 78 ZPO). A. besteht auch vor dem Familien-, vor dem Bundes- und Landesarbeits-, vor dem Bundesverwaltungs- und Bundessozialgericht.
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