Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Antrag
Antrag, 1) Recht: schriftl. Gesuch als Voraussetzung behördl., namentlich gerichtl. Tätigkeit; im Zivilprozess Voraussetzung für jede richterl. Tätigkeit, deren Ziel und Begrenzung der A. angibt; im bürgerl. Recht die Aufforderung zum Vertragsabschluss (Offerte).
2) Staatsrecht: Vorschlag für einen Beschluss des Parlaments oder eines Beschlussorgans.
Antrag, 1) Recht: schriftl. Gesuch als Voraussetzung behördl., namentlich gerichtl. Tätigkeit; im Zivilprozess Voraussetzung für jede richterl. Tätigkeit, deren Ziel und Begrenzung der A. angibt; im bürgerl. Recht die Aufforderung zum Vertragsabschluss (Offerte).
2) Staatsrecht: Vorschlag für einen Beschluss des Parlaments oder eines Beschlussorgans.