Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Antinomie
Antinomie[zu grch. nómos »Gesetz«] die,
1) allg.: unvereinbarer Widerspruch.
2) mathemat. Logik: die Aussage, dass ein Satz A und seine Negation ¬ A (nicht-A) gleichzeitig gültig sind.
3) Philosophie: der Widerstreit zweier entgegengesetzter Urteile, die beide in sich begründet sind.
4) Recht: Widerspruch zw. zwei Rechtssätzen desselben Gesetzes.
Antinomie[zu grch. nómos »Gesetz«] die,
1) allg.: unvereinbarer Widerspruch.
2) mathemat. Logik: die Aussage, dass ein Satz A und seine Negation ¬ A (nicht-A) gleichzeitig gültig sind.
3) Philosophie: der Widerstreit zweier entgegengesetzter Urteile, die beide in sich begründet sind.
4) Recht: Widerspruch zw. zwei Rechtssätzen desselben Gesetzes.