Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Antike
Antike[zu lat. antiquus »alt«] die, das grch.-röm. Altertum. Als geschichtl. Beginn der A. gilt die frühgriech. Einwanderung in Hellas im 2. Jt. v. Chr; das Ende wird unterschiedlich angesetzt, als Epochenjahr wurden u. a. vorgeschlagen: 324 n. Chr. (Beginn der Alleinherrschaft Konstantins d. Gr., endgültiger Sieg des Christentums), 395 (Tod Theodosius' I., Ende der Einheit des Röm. Reiches) und 476 (Ende des weström. Kaisertums). Ebenfalls als Epochenjahr angesehen wird das Todesjahr Justinians I. (565), der Italien von der Herrschaft der Ostgoten befreite. Es wird aber auch - wie in der Kunstgeschichte - das Ende der A. mit dem Einbruch der Araber (7. Jh.) angesetzt. Die histor. Einheit der A. beruht weniger auf polit. Kontinuität als vielmehr auf einem durchgehenden kulturellen Traditionsbewusstsein. Die polit. Entwicklung teilt die A. in drei Abschnitte. Als eigentl. griechische Geschichte bezeichnet man die Epoche der Polis, der Stadtstaaten, die niemals eine polit. Einheit bildeten. Die hellenistische Geschichte wird von dem Großreich Alexanders d. Gr. und den aus ihm entstandenen Diadochenreichen bestimmt. Der letzte Abschnitt umfasst die Geschichte des Röm. Reiches bis zu seinem Untergang. Das lat. MA. hat die antike Tradition teils übernommen und an die Neuzeit weitergegeben (u. a. das röm. Recht), teils im Zuge einer Neubesinnung (v.a. Renaissance) wieder entdeckt.
▣ Literatur:
Lexikon der antiken Gestalten. Mit ihrem Fortleben in Kunst, Dichtung u. Musik, bearb. v. E. M. Moormann u. W. Uitterhoeve A. d. Niederländ. Stuttgart 1995.
Antike[zu lat. antiquus »alt«] die, das grch.-röm. Altertum. Als geschichtl. Beginn der A. gilt die frühgriech. Einwanderung in Hellas im 2. Jt. v. Chr; das Ende wird unterschiedlich angesetzt, als Epochenjahr wurden u. a. vorgeschlagen: 324 n. Chr. (Beginn der Alleinherrschaft Konstantins d. Gr., endgültiger Sieg des Christentums), 395 (Tod Theodosius' I., Ende der Einheit des Röm. Reiches) und 476 (Ende des weström. Kaisertums). Ebenfalls als Epochenjahr angesehen wird das Todesjahr Justinians I. (565), der Italien von der Herrschaft der Ostgoten befreite. Es wird aber auch - wie in der Kunstgeschichte - das Ende der A. mit dem Einbruch der Araber (7. Jh.) angesetzt. Die histor. Einheit der A. beruht weniger auf polit. Kontinuität als vielmehr auf einem durchgehenden kulturellen Traditionsbewusstsein. Die polit. Entwicklung teilt die A. in drei Abschnitte. Als eigentl. griechische Geschichte bezeichnet man die Epoche der Polis, der Stadtstaaten, die niemals eine polit. Einheit bildeten. Die hellenistische Geschichte wird von dem Großreich Alexanders d. Gr. und den aus ihm entstandenen Diadochenreichen bestimmt. Der letzte Abschnitt umfasst die Geschichte des Röm. Reiches bis zu seinem Untergang. Das lat. MA. hat die antike Tradition teils übernommen und an die Neuzeit weitergegeben (u. a. das röm. Recht), teils im Zuge einer Neubesinnung (v.a. Renaissance) wieder entdeckt.
▣ Literatur:
Lexikon der antiken Gestalten. Mit ihrem Fortleben in Kunst, Dichtung u. Musik, bearb. v. E. M. Moormann u. W. Uitterhoeve A. d. Niederländ. Stuttgart 1995.