Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anschlusszone
Anschlusszone,Seerecht: eine an die Küstengewässer angrenzende Zone, in welcher dem Küstenstaat Kontrollbefugnisse zustehen, um Verstöße gegen seine Zoll- und sonstigen Finanz-, Einreise- oder Gesundheitsgesetze zu verhindern bzw. zu ahnden. Die A. darf sich nicht weiter als 24 Seemeilen über die Basislinien hinaus erstrecken, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird.
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