Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anschlusszone
Anschlusszone,Seerecht: eine an die Küstengewässer angrenzende Zone, in welcher dem Küstenstaat Kontrollbefugnisse zustehen, um Verstöße gegen seine Zoll- und sonstigen Finanz-, Einreise- oder Gesundheitsgesetze zu verhindern bzw. zu ahnden. Die A. darf sich nicht weiter als 24 Seemeilen über die Basislinien hinaus erstrecken, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird.
Anschlusszone,Seerecht: eine an die Küstengewässer angrenzende Zone, in welcher dem Küstenstaat Kontrollbefugnisse zustehen, um Verstöße gegen seine Zoll- und sonstigen Finanz-, Einreise- oder Gesundheitsgesetze zu verhindern bzw. zu ahnden. Die A. darf sich nicht weiter als 24 Seemeilen über die Basislinien hinaus erstrecken, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird.