Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anschluss- und Benutzungszwang
Anschluss- und Benutzungszwang,der durch Gemeindesatzung auferlegte Zwang, bei dringendem öffentl. Bedürfnis Grundstücke an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung u. a. öffentl. Einrichtungen anzuschließen und diese zu benutzen.
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