Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten (früher Ausfallzeiten), in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönl. Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Als A. gelten folgende Zeiten: Krankheit, medizin. Heilbehandlung oder Berufsförderung, Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, danach soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt. A. zählen für die 35-jährige Wartezeit.
Anrechnungszeiten (früher Ausfallzeiten), in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönl. Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Als A. gelten folgende Zeiten: Krankheit, medizin. Heilbehandlung oder Berufsförderung, Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, danach soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt. A. zählen für die 35-jährige Wartezeit.