Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anlieger
Anlieger,Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, das an einer öffentl. Straße oder einem Wasserlauf liegt. Dem A. steht der freie und i. d. R. unentgeltl. A.-Gebrauch, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, zu, z. B. Aufstellen von Gerüsten im öffentl. Straßenraum. A.-Beiträge sind Abgaben, die die Gemeinden vom A. für Ver- und Entsorgungseinrichtungen neben Erschließungskosten erheben.
Anlieger,Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, das an einer öffentl. Straße oder einem Wasserlauf liegt. Dem A. steht der freie und i. d. R. unentgeltl. A.-Gebrauch, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, zu, z. B. Aufstellen von Gerüsten im öffentl. Straßenraum. A.-Beiträge sind Abgaben, die die Gemeinden vom A. für Ver- und Entsorgungseinrichtungen neben Erschließungskosten erheben.