Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anlegerschutz
Anlegerschutz (Kapitalanlegerschutz), der Interessenschutz, den die Rechtsordnung Personen gewährt, die Geld (v. a. in Sondervermögen) aufgrund von Beratung oder Vermittlung anlegen. Mit dem 1995 in Kraft getretenen Wertpapierhandels-Ges. vom 26. 7. 1994 ist der A. weiter verbessert worden.
Anlegerschutz (Kapitalanlegerschutz), der Interessenschutz, den die Rechtsordnung Personen gewährt, die Geld (v. a. in Sondervermögen) aufgrund von Beratung oder Vermittlung anlegen. Mit dem 1995 in Kraft getretenen Wertpapierhandels-Ges. vom 26. 7. 1994 ist der A. weiter verbessert worden.