Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anlage
Anlage, 1) i. w. S. die Gesamtheit der bei der Geburt vorhandenen Bestimmtheiten und Bereitschaften (Dispositionen), die sich im Verlauf der persönl. Entwicklung in Auseinandersetzung mit der Umwelt zu bestimmten Verhaltensbereitschaften, Fähigkeiten (Begabungen) oder Krankheitsneigungen herausprägen; i. e. S. die Erbanlage (Gene, Vererbung). Inwieweit die A.-Kapazität in der Entwicklung eines Individuums zum Durchbruch kommt, hängt von der Stärke (Expansivität) und der Durchsetzungskraft (Penetranz) bestimmter Merkmalsausprägungen innerhalb der Gesamtheit der individuellen A. ab. Die Frage nach dem Einfluss von A. und Milieu erlangte besondere Bedeutung bei der Intelligenzforschung.
2) die in der Entwicklung eines Lebewesens feststellbare erste Andeutung eines bestimmten Organs oder Organbereichs, z. B. die A. der Kiemen. Die befruchtete, noch ungeteilte Eizelle und die entsprechende pflanzl. Samenanlage enthalten die A. zu allen Organen des endgültigen Körpers.
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