Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anklageprozess
Anklageprozess,der vom Anklageprinzip beherrschte Strafprozess. Im Ggs. zum Inquisitionsprozess liegen die Strafverfolgungs- und die Urteilstätigkeit bei jeweils versch. Organen. Im dt. Strafprozessrecht hängt das Tätigwerden des Gerichts von der Anklage der Staatsanwaltschaft ab, das Gericht übt alsdann aber gemäß dem Untersuchungsgrundsatz die Prozessführung aus.
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