Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Angriffskrieg.
Angriffskrieg.Das moderne Völkerrecht stellt ein grundsätzl. Verbot des A. auf. Neben dem Briand-Kellogg-Pakt vom 27. 8. 1928 enthält auch die UNO-Satzung in Art. 2 ein allg. Gewaltverbot. Entsprechende Bestimmungen finden sich ferner in modernen Verf. (u. a. Art. 26 GG; Art. 11 der italien. Verfassung).
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