Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Angestelltengewerkschaften
Angestelltengewerkschaften,Vereinigungen, die die wirtsch., sozialen und berufl. Interessen der Angestellten wahren wollen. In Dtl. entwickelten sie sich seit 1900 neben den Arbeitergewerkschaften und waren ebenso wie diese richtungsmäßig und konfessionell gespalten. Spitzenverbände waren nach 1918 der Allg. Freie Angestelltenbund (AFA-Bund), der Gesamtverband dt. A. mit dem Deutschnat. Handlungsgehilfenverband (DHV) und der Gewerkschaftsbund der Angestellten (GDA); sie wurden 1933 verboten oder gingen in der Dt. Arbeitsfront auf. Seit 1945 gehören Angestellte den Industriegewerkschaften dem Dt. Gewerkschaftsbund (DGB) an. Daneben besteht die 1945 gegr. Dt. Angestelltengewerkschaft (DAG; Sitz: Hamburg) mit (1996) 501 000 Mitgl. (kaufmänn., techn., Bank-, Sparkassen- und Versicherungsangestellte, öffentl. Dienst). Internat. gibt es neben dem vor dem 2. Weltkrieg gegr. Internat. Bund der Privatangestellten, der dem Internat. Bund Freier Gewerkschaften angehört, noch den Weltverband der Arbeitnehmer als Organisation christl. Angestelltengewerkschaften.
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