Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Angestellte
Angestellte,Bez. einer uneinheitl. Gruppe abhängig Beschäftigter im öffentl. Dienst oder der privaten Wirtschaft. Eine genaue Abgrenzung zu der Gruppe der Arbeiter ist in vielen Fällen nicht mehr möglich, weil die bisher trennenden Merkmale (monatl. Gehaltszahlung, überwiegend geistige Arbeit u. a.) an Bedeutung verloren haben. Abgrenzungsmerkmale zw. A. und Arbeitern enthalten v. a. das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht (v. a. Tarifvertragsrecht sowie Betriebsverfassungs-Ges.). Die berufsqualifikator. Breite des A.-Begriffs reicht von un- und angelernten Tätigkeiten bis zu Spitzenpositionen in der Wirtschaft (z. B. Vorstands-Vors., leitender A.). In der Bundesrep. Dtl. stieg der Anteil der A. an den Erwerbstätigen (1970) von einem starken Drittel auf rd. die Hälfte (1995).
Literatur:
Wank, R.: Arbeiter u. Angestellte. Zur Unterscheidung im Arbeits- u. Sozialversicherungsrecht. Berlin u. a. 1992.
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