Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Angeschuldigter
Angeschuldigter,Beschuldigter, gegen den die öffentl. Klage erhoben, jedoch noch nicht das Hauptverfahren beschlossen worden ist (§ 157 StPO).
Angeschuldigter,Beschuldigter, gegen den die öffentl. Klage erhoben, jedoch noch nicht das Hauptverfahren beschlossen worden ist (§ 157 StPO).