Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Angeklagter
Angeklagter,einer Straftat beschuldigte Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO); so auch in Österreich (§ 38 StPO). In der Schweiz wird der Beschuldigte bereits nach der Anklageerhebung A. genannt.
Angeklagter,einer Straftat beschuldigte Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO); so auch in Österreich (§ 38 StPO). In der Schweiz wird der Beschuldigte bereits nach der Anklageerhebung A. genannt.