Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anfrage
Anfrage,das Ersuchen von Abgeordneten an die Regierung um Auskunft. Die Geschäftsordnung des Bundestages unterscheidet kleine und große (parlamentar.) A. Beide sind schriftlich einzureichen und müssen von einer Mindestanzahl von Abg. unterzeichnet sein. Kleine A. werden schriftlich beantwortet. Die Antwort auf große A. kann Gegenstand einer Beratung des Parlaments sein. Jedes Mitgl. des Bundestags ist außerdem berechtigt, Fragen zur mündl. (»Fragestunde«) oder schriftl. Beantwortung an die Bundesreg. zu stellen.
Anfrage,das Ersuchen von Abgeordneten an die Regierung um Auskunft. Die Geschäftsordnung des Bundestages unterscheidet kleine und große (parlamentar.) A. Beide sind schriftlich einzureichen und müssen von einer Mindestanzahl von Abg. unterzeichnet sein. Kleine A. werden schriftlich beantwortet. Die Antwort auf große A. kann Gegenstand einer Beratung des Parlaments sein. Jedes Mitgl. des Bundestags ist außerdem berechtigt, Fragen zur mündl. (»Fragestunde«) oder schriftl. Beantwortung an die Bundesreg. zu stellen.