Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anfechtungsklage
Anfechtungsklage, 1) Verwaltungsprozess: die Klage, mit der ein in seinen Rechten Betroffener den Abwehranspruch gegen einen rechtswidrigen Verw.akt geltend macht. Der A. hat i. d. R. ein Widerspruchsverfahren vorauszugehen, nach dessen erfolglosem Verlauf (negativer Widerspruchsbescheid) binnen eines Monats die A. zu erheben ist.
2) Zivilprozess: eine Gestaltungsklage, die auf die Aufhebung eines Rechtsverhältnisses oder bestimmter gerichtl. Entscheidungen zielt (z. B. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes).
Anfechtungsklage, 1) Verwaltungsprozess: die Klage, mit der ein in seinen Rechten Betroffener den Abwehranspruch gegen einen rechtswidrigen Verw.akt geltend macht. Der A. hat i. d. R. ein Widerspruchsverfahren vorauszugehen, nach dessen erfolglosem Verlauf (negativer Widerspruchsbescheid) binnen eines Monats die A. zu erheben ist.
2) Zivilprozess: eine Gestaltungsklage, die auf die Aufhebung eines Rechtsverhältnisses oder bestimmter gerichtl. Entscheidungen zielt (z. B. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes).