Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Anerbenrecht
Anerbenrecht, Sondererbrecht für ländl. Grundbesitz, wonach das Gut ungeteilt auf einen Erben (den Anerben) übergeht (Höferecht).
Anerbenrecht, Sondererbrecht für ländl. Grundbesitz, wonach das Gut ungeteilt auf einen Erben (den Anerben) übergeht (Höferecht).