Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Analogie
Analogie[grch. »Übereinstimmung«] die,
1) allg.: Gleichmäßigkeit, Ähnlichkeit, Entsprechung.
2) Biologie: Übereinstimmung in der Funktion (von versch. Organen).
3) Philosophie: Verhältnis der Entsprechung zw. ähnl., aber nicht ident. Gegenständen oder Vorgängen. Der scholast. Begriff Analogia Entis bedeutet eine unterschiedl. Teilhabe jedes endl. Seienden an dem Sein, d. h. (nach Thomas von Aquin) eine entsprechende Gottähnlichkeit. Der A.-Schluss in der Erkenntnisfindung basiert auf einer strukturellen A., d. h. teilweisen oder völligen Übereinstimmung der Struktur zweier Gegenstände bzw. Systeme (z. B. Erkenntnisobjekt und Modell). Von funktionaler A. spricht man, wenn zwei Gegenstände (Systeme) die gleiche Funktion erfüllen (z. B. funktional analoge Rechenprogramme).
4) Physik: die auf bestimmten Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten beruhende Entsprechung von physikal. oder mathemat. Systemen und Vorgängen, z. B. in der Strömungslehre.
5) Recht: die sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand. Im Strafrecht ist die A. zum Nachteil des Täters nicht zulässig.
Analogie[grch. »Übereinstimmung«] die,
1) allg.: Gleichmäßigkeit, Ähnlichkeit, Entsprechung.
2) Biologie: Übereinstimmung in der Funktion (von versch. Organen).
3) Philosophie: Verhältnis der Entsprechung zw. ähnl., aber nicht ident. Gegenständen oder Vorgängen. Der scholast. Begriff Analogia Entis bedeutet eine unterschiedl. Teilhabe jedes endl. Seienden an dem Sein, d. h. (nach Thomas von Aquin) eine entsprechende Gottähnlichkeit. Der A.-Schluss in der Erkenntnisfindung basiert auf einer strukturellen A., d. h. teilweisen oder völligen Übereinstimmung der Struktur zweier Gegenstände bzw. Systeme (z. B. Erkenntnisobjekt und Modell). Von funktionaler A. spricht man, wenn zwei Gegenstände (Systeme) die gleiche Funktion erfüllen (z. B. funktional analoge Rechenprogramme).
4) Physik: die auf bestimmten Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten beruhende Entsprechung von physikal. oder mathemat. Systemen und Vorgängen, z. B. in der Strömungslehre.
5) Recht: die sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand. Im Strafrecht ist die A. zum Nachteil des Täters nicht zulässig.