Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Amtssprache
Amtssprache (Geschäftssprache), offizielle Sprache in einem Staat (Behörden, Gerichte u. a.) oder einer internat. Organisation. In Dtl. ist die Amts- und Gerichtssprache Deutsch. In Österreich lässt das Volksgruppen-Ges. vom 7. 7. 1976 neben der dt. Sprache im Verkehr mit Behörden auch die Sprache einer Volksgruppe zu. In der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gleichberechtigte A. und mit dem Rätoromanischen Nationalsprachen.
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