Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Amtsgericht
Amtsgericht,unterstes Gericht der ordentl. Gerichtsbarkeit in Dtl. Die A. sind mit mehreren Richtern (Amtsbezeichnung »Richter am A.«) besetzt, die in Zivilsachen als Einzelrichter entscheiden. In Strafsachen ist der Strafrichter als Einzelrichter oder das Schöffengericht zuständig. Die A. stehen unter der Dienstaufsicht eines ihrer Mitglieder (Direktor des A., bei großen A.: Präs. des A.). Zur Zuständigkeit der A. in Zivil- und Strafsachen Gericht (Übersicht. Übersichten und Tabellen finden Sie im Buch). In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das A. z. B. Nachlass-, Register- und Vormundschaftsgericht sowie Grundbuchamt. Es ist ferner Familien-, Vollstreckungs- und Insolvenzgericht. - Gemessen an ihren Zuständigkeiten und dem Umfang ihrer Tätigkeit sind die A. der praktisch bedeutsamste Teil der Gerichtsorganisation.
Amtsgericht,unterstes Gericht der ordentl. Gerichtsbarkeit in Dtl. Die A. sind mit mehreren Richtern (Amtsbezeichnung »Richter am A.«) besetzt, die in Zivilsachen als Einzelrichter entscheiden. In Strafsachen ist der Strafrichter als Einzelrichter oder das Schöffengericht zuständig. Die A. stehen unter der Dienstaufsicht eines ihrer Mitglieder (Direktor des A., bei großen A.: Präs. des A.). Zur Zuständigkeit der A. in Zivil- und Strafsachen Gericht (Übersicht. Übersichten und Tabellen finden Sie im Buch). In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das A. z. B. Nachlass-, Register- und Vormundschaftsgericht sowie Grundbuchamt. Es ist ferner Familien-, Vollstreckungs- und Insolvenzgericht. - Gemessen an ihren Zuständigkeiten und dem Umfang ihrer Tätigkeit sind die A. der praktisch bedeutsamste Teil der Gerichtsorganisation.