Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Amtsgeheimnis
Amtsgeheimnis (Dienstgeheimnis), Angelegenheit, mit der eine Behörde befasst ist, deren Kenntnis nicht über einen bestimmten Personenkreis hinausgeht und deren Geheimhaltung nach gesetzl. Vorschriften, dienstl. Anordnungen oder der Natur der Sache erforderlich ist. Die Verletzung des A. kann disziplinar-, arbeits- und strafrechtl. Folgen haben.
Amtsgeheimnis (Dienstgeheimnis), Angelegenheit, mit der eine Behörde befasst ist, deren Kenntnis nicht über einen bestimmten Personenkreis hinausgeht und deren Geheimhaltung nach gesetzl. Vorschriften, dienstl. Anordnungen oder der Natur der Sache erforderlich ist. Die Verletzung des A. kann disziplinar-, arbeits- und strafrechtl. Folgen haben.