Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Amtseid
Amtseid (Diensteid), der Eid, den Träger öffentl. Ämter vor Dienstantritt zur Bekräftigung ihrer Amtspflichten leisten. Der A. ist ein promissor. Eid, dessen Verletzung kein Meineid oder Eidbruch ist.
Amtseid (Diensteid), der Eid, den Träger öffentl. Ämter vor Dienstantritt zur Bekräftigung ihrer Amtspflichten leisten. Der A. ist ein promissor. Eid, dessen Verletzung kein Meineid oder Eidbruch ist.