Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altschulden
Altschulden, Schulden, die vor einem »kritischen« Zeitpunkt entstanden sind und die für den jetzigen Schuldner keinen Mittelzufluss gebracht hatten. Man unterscheidet 1) die aus der Auslandsverschuldung des Dt. Reichs herrührenden Verbindlichkeiten gemäß Londoner Schuldenabkommen von 1953 (Reichsschulden), 2) die mit Einführung der DM 1948 geschaffenen Ausgleichsforderungen und 3) verschiedene Verbindlichkeiten aus der Zeit der DDR (u. a. Schulden des Staatshaushalts und der Kommunen und Verbindlichkeiten der volkseigenen Betriebe und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften). (Erblastentilgungsfonds)
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