Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altersübergangsgeld
Altersübergangsgeld,vom 3. 10. 1990 bis zum 31. 12. 1992 in den neuen Bundesländern gewährte Geldleistung (65 % des letzten durchschnittl. Nettoentgelts) der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet hatten; löste die Vorruhestandsregelung der DDR ab.
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