Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altersvorsorge-Sondervermögen
Altersvorsorge-Sondervermögen,Abk. AS, von einer Investmentgesellschaft verwalteter thesaurierender Fonds, dessen Vermögenswerte (Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Immobilien, stille Beteiligungen) mit dem Ziel langfristigen Vorsorgesparens von einer Depotbank verwahrt werden. Für die Anlage sind nicht nur Limite (maximal 75 % der Anteile dürfen in Aktien und stillen Beteiligungen angelegt werden), sondern im Hinblick auf langfristige Performancevorteile auch Mindestquoten (Mindestanteil von Aktien und Immobilien 51 %) gesetzlich (§§ 37 h-m Ges. über die Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung vom 9. 1. 1998) vorgeschrieben. Spekulative Geschäfte mit Derivaten sind nicht zulässig. Mit dem Erwerber eines Anteilscheins ist eine Vertragsdauer von mindestens 18 Jahren (oder mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs) zu vereinbaren.
Altersvorsorge-Sondervermögen,Abk. AS, von einer Investmentgesellschaft verwalteter thesaurierender Fonds, dessen Vermögenswerte (Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Immobilien, stille Beteiligungen) mit dem Ziel langfristigen Vorsorgesparens von einer Depotbank verwahrt werden. Für die Anlage sind nicht nur Limite (maximal 75 % der Anteile dürfen in Aktien und stillen Beteiligungen angelegt werden), sondern im Hinblick auf langfristige Performancevorteile auch Mindestquoten (Mindestanteil von Aktien und Immobilien 51 %) gesetzlich (§§ 37 h-m Ges. über die Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung vom 9. 1. 1998) vorgeschrieben. Spekulative Geschäfte mit Derivaten sind nicht zulässig. Mit dem Erwerber eines Anteilscheins ist eine Vertragsdauer von mindestens 18 Jahren (oder mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs) zu vereinbaren.