Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Alterssicherung der Landwirte
Alterssicherung der Landwirte, von den landwirtschaftl. Alterskassen getragene Teilsicherung der Alterssicherung auf berufsständ. Grundlage, geregelt durch Ges. vom 29. 7. 1994. Versicherungspflichtig sind land-und forstwirtschaftl. Unternehmer sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Die Leistungen der A. d. L. umfassen neben Renten an Versicherte und Hinterbliebene die medizin. Rehabilitation und die Betriebs- und Haushaltshilfe.
Die als »Altershilfe für Landwirte« 1957 eingeführte A. d. L. wurde mehrfach grundlegend geändert (u. a. Schaffung einer eigenständigen Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten, finanzielle Stabilisierung mittels Defizitdeckung durch den Bund, gerechtere Beitragsausgestaltung, Überleitung auf die neuen Bundesländer).
Alterssicherung der Landwirte, von den landwirtschaftl. Alterskassen getragene Teilsicherung der Alterssicherung auf berufsständ. Grundlage, geregelt durch Ges. vom 29. 7. 1994. Versicherungspflichtig sind land-und forstwirtschaftl. Unternehmer sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Die Leistungen der A. d. L. umfassen neben Renten an Versicherte und Hinterbliebene die medizin. Rehabilitation und die Betriebs- und Haushaltshilfe.
Die als »Altershilfe für Landwirte« 1957 eingeführte A. d. L. wurde mehrfach grundlegend geändert (u. a. Schaffung einer eigenständigen Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten, finanzielle Stabilisierung mittels Defizitdeckung durch den Bund, gerechtere Beitragsausgestaltung, Überleitung auf die neuen Bundesländer).