Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Alterssicherung
Alterssicherung, in der Sozialpolitik zusammenfassende, nicht einheitlich abgegrenzte Bez. für alle Maßnahmen oder Regelsysteme, die darauf zielen, alten Menschen Leistungen (v. a. finanzieller Art) zukommen zu lassen. Der zuweilen auch synonym gebrauchte Begriff Altersversorgung fasst begrifflich die verschiedenen Einrichtungen und Systeme sowie deren Leistungen zusammen, die von bestimmten Personen in Anspruch genommen werden können, wenn sie eine gewisse Altersgrenze erreicht haben.
In den meisten Industriestaaten hat sich eine A. nach dem sog. »Drei-Schicht-System« (auch als »Drei-Säulen-Konzept« bezeichnet) herausgebildet. Neben der gesetzl. A. (Rentenversicherung, Handwerkerversicherung, Künstlersozialversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Beamtenversorgung), die über die öffentl. Haushalte und die Etats der Gebietskörperschaften organisiert ist, existiert die betriebl. Altersversorung sowie als dritte Form die Nutzung privater Ersparnisse für das Alter (z. B. in Form einer Lebensversicherung).
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