Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altersentlastungsbetrag
Altersentlastungsbetrag,steuerrechtl. Freibetrag zugunsten von Steuerpflichtigen über 64 Jahre für Einkünfte, die weder Sozialrenten noch Pensionen u. Ä. sind. Der A. beträgt pro Jahr 40 % des Arbeitslohns und anderer Einkünfte, höchstens aber 3 720 DM (§ 24 a Einkommensteuer-Ges.); einen Altersfreibetrag gibt es seit 1990 nicht mehr.
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