Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Alternat
Alternat[mlat. »Abwechslung«] das, Regel, dass bei Unterzeichnung völkerrechtl. Verträge jeder Staat in der für ihn bestimmten Ausfertigung zuerst genannt wird und unterschreibt.
Alternat[mlat. »Abwechslung«] das, Regel, dass bei Unterzeichnung völkerrechtl. Verträge jeder Staat in der für ihn bestimmten Ausfertigung zuerst genannt wird und unterschreibt.