Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altenteil
Altenteil(Ausgedinge, Auszug, Leibgedinge), bei der Übergabe eines Bauernhofes die auf Lebenszeit vereinbarten Leistungen des Übernehmers an den abgebenden Altenteiler (Wohnung, Rente), ergänzt durch die Alterssicherung der Landwirte.
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