Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Altenheim
Altenheim (Seniorenheim, ältere Bez.: Altersheim), Einrichtung, in der alte Menschen wohnen und betreut werden. Für Pflegebedürftige sind spezielle Pflegeabteilungen angegliedert; leben in einem A. nur pflegebedürftige alte Menschen, heißt die Einrichtung Altenpflegeheim. In Altenwohnheimen stehen abgeschlossene Wohnungen zur Verfügung. Träger der A. sind Kommunen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Private. A. stehen unter staatl. Heimaufsicht. Dem Schutz der Bewohner dient das Heim-Gesetz.
Altenheim (Seniorenheim, ältere Bez.: Altersheim), Einrichtung, in der alte Menschen wohnen und betreut werden. Für Pflegebedürftige sind spezielle Pflegeabteilungen angegliedert; leben in einem A. nur pflegebedürftige alte Menschen, heißt die Einrichtung Altenpflegeheim. In Altenwohnheimen stehen abgeschlossene Wohnungen zur Verfügung. Träger der A. sind Kommunen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Private. A. stehen unter staatl. Heimaufsicht. Dem Schutz der Bewohner dient das Heim-Gesetz.