Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Allmende
Allmẹnde[mhd. »was allen gemein ist«], in Westfalen und Niedersachsen Mark, Teil der Gemeindeflur, die als Gemeindeeigentum der Ortsgemeinde für alle Ortsansässigen frei nutzbar war, i. d. R. Weide, Wald und Ödland. Reste haben sich bes. in Süddeutschland und der Schweiz erhalten (Realgemeinde).
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