Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Alliierter Kontrollrat
I Kontrọllrat, Alliierter,Organ der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges in Dtl., durch das die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich die oberste Reg.gewalt in Dtl. ausübten, Sitz: Berlin; eingerichtet durch das Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945 gemäß dem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Dtl. vom 14. 11. 1944 und der Berliner Viermächte-Erklärung vom 5. 6. 1945. Der K. bestand aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsmächte und erließ Gesetze, Befehle, Direktiven u. a. für alle Besatzungszonen in Dtl. Vor dem Hintergrund des beginnenden Ost-West-Konfliktes verließ der UdSSR-Vertreter am 20. 3. 1948 den K., der danach nicht mehr zusammentrat.
II Alliierter Kontrọllrat,
Kontrollrat.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Alliierter Kontrollrat