Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Allgemeinverbindlicherklärung
Allgemeinverbindlicherklärung,Recht: ein staatl. Mitwirkungsakt, der auf Antrag die verbindl. Wirkung eines Tarifvertrags über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus ausdehnt, wenn öffentl. Interesse besteht und die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der Arbeitnehmer ihres Bereichs beschäftigen.
Allgemeinverbindlicherklärung,Recht: ein staatl. Mitwirkungsakt, der auf Antrag die verbindl. Wirkung eines Tarifvertrags über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus ausdehnt, wenn öffentl. Interesse besteht und die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der Arbeitnehmer ihres Bereichs beschäftigen.