Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Alimente
Alimẹnte[lat. »Nahrung«], Unterhaltsbeiträge, bes. die auf gesetzl. Unterhaltspflicht beruhenden, z. B. die des nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters für sein Kind.
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