Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aktie
Ạktie[-tsiə; von lat. actio »Handlung«] die, Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und die Urkunde darüber, die dem Inhaber seine Rechte verbrieft (Stimmrecht in der Hauptversammlung, Recht auf Dividende). Die A. ist ein Wertpapier. Sie ist Inhaber-A., wenn das in ihr verbriefte Mitgliedschaftsrecht vom jeweiligen Inhaber der A. geltend gemacht werden kann, Namens-A., wenn in ihr eine bestimmte Person als Berechtigter bezeichnet ist, die im A.-Buch der AG einzutragen ist. A., die diese typischen A.-Rechte verbriefen, heißen Stamm-A. (kurz: Stämme) im Unterschied zu den Vorzugs-A. (Prioritäts-A.), welche Vorrechte, bes. bei der Gewinnverteilung, gewähren; allerdings kann ihr Stimmrecht ausgeschlossen werden. A. können als Nennbetrags- oder Stückaktien begründet werden. Der Mindestnennbetrag einer A. ist 1 Euro, ihr Handelswert wird bei börsennotierten AG durch die Börse ermittelt. Im Ggs. etwa zu den angelsächs. Ländern ist in Dtl. die A. als Anlage und Finanzierungsinstrument immer noch schwach entwickelt. In Dtl. betrug 1997 das A.-Vermögen in Privatbesitz 443 Mrd. DM und der Anteil der Aktionäre an der Bevölkerung 6,4 %, Belegschaftsaktien, Volksaktien).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Aktie