Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Akkreditiv
Akkreditivdas,
1) Bankwesen: Auftrag eines Kunden an seine Bank, ihm oder einem Dritten unter bestimmten Bedingungen einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen.
2) Völkerrecht: Beglaubigungsschreiben eines diplomat. Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird.
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