Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Affidavit
Affidavit[mlat. »er hat geschworen«] das,
1) Börsenwesen: (Lieferbarkeitsbescheinigung) schriftl. Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben ist und den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wertpapiers genügt.
2) Recht: eidesstattl. Versicherung im angloamerikan. Rechtsverkehr zur Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung vor Gerichten oder Behörden. In den USA auch die Bürgschaftserklärung eines Staatsbürgers, für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen.
Affidavit[mlat. »er hat geschworen«] das,
1) Börsenwesen: (Lieferbarkeitsbescheinigung) schriftl. Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben ist und den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wertpapiers genügt.
2) Recht: eidesstattl. Versicherung im angloamerikan. Rechtsverkehr zur Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung vor Gerichten oder Behörden. In den USA auch die Bürgschaftserklärung eines Staatsbürgers, für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen.