Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Affidavit
Affidavit[mlat. »er hat geschworen«] das,
1) Börsenwesen: (Lieferbarkeitsbescheinigung) schriftl. Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben ist und den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wertpapiers genügt.
2) Recht: eidesstattl. Versicherung im angloamerikan. Rechtsverkehr zur Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung vor Gerichten oder Behörden. In den USA auch die Bürgschaftserklärung eines Staatsbürgers, für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Affidavit