Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Adjunkt
Adjụnkt[lat.],
1) der, 1) (veraltet) einem Beamten beigeordneter Gehilfe; 2) bis 1979 österr. Beamtentitel.
2) das, Sprachwissenschaft: Satzteil, der einen anderen näher bestimmt, z. B. ein Attribut oder ein Relativsatz.
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