Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ad-hoc-Publizität
Ad-học-Publizität,Verpflichtung jedes Emittenten von zum Handel an einer inländ. Börse zugelassenen Wertpapieren, alle neuen Tatsachen in seinem Tätigkeitsbereich, die nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich zu veröffentlichen (§ 15 Wertpapierhandels-Ges. i. d. F. vom 9. 9. 1998).
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