Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abänderungsklage
Abänderungsklage,gerichtl. Klage mit dem Ziel, bereits wirksame Urteile, gerichtl. Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden, die künftig wiederkehrende Leistungen betreffen, abzuändern, wenn die für die Verpflichtung maßgebenden Umstände sich wesentlich geändert haben (§ 323 ZPO).
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